Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45178
VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12 (https://dejure.org/2013,45178)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2013 - 70-IV-12 (https://dejure.org/2013,45178)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2013 - 70-IV-12 (https://dejure.org/2013,45178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    Es hat damit dem herrschenden Normverständnis entsprochen, wonach für eine Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 StPO für jeden Sachkundigen anhand der Urteilsgründe und einer eventuell vorliegenden Berufungsbegründung sowie des Protokolls der Hauptverhandlung erster Instanz ohne längere Prüfung erkennbar sein muss, dass das Urteil sachlichrechtlich nicht zu beanstanden ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, die eine Revision begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BayVerfGH, Beschluss vom 20. November 1998 - Vf. 20-VI-98; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 313 Rn. 9).

    Unbeschadet dessen ist die Auslegung der Annahmevoraussetzungen des § 313 Abs. 2 Satz 1 StPO, die dem Beschluss des Landgerichts zugrunde liegt, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2228/06; Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    a) Dieses gebietet, dass der Zugang zu einem vom Gesetzgeber eröffneten Rechtsmittelverfahren nicht durch die Art und Weise der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender und damit objektiv willkürlicher Weise erschwert wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, NVwZ 2010, 1482 [1483]).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10

    Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06

    Grenzen der Berufungszurückweisung gem § 313 Abs 2 S 1 StPO im Hinblick auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    Unbeschadet dessen ist die Auslegung der Annahmevoraussetzungen des § 313 Abs. 2 Satz 1 StPO, die dem Beschluss des Landgerichts zugrunde liegt, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2228/06; Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    a) Dieses gebietet, dass der Zugang zu einem vom Gesetzgeber eröffneten Rechtsmittelverfahren nicht durch die Art und Weise der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender und damit objektiv willkürlicher Weise erschwert wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, NVwZ 2010, 1482 [1483]).
  • VerfGH Bayern, 20.11.1998 - 20-VI-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    Es hat damit dem herrschenden Normverständnis entsprochen, wonach für eine Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 StPO für jeden Sachkundigen anhand der Urteilsgründe und einer eventuell vorliegenden Berufungsbegründung sowie des Protokolls der Hauptverhandlung erster Instanz ohne längere Prüfung erkennbar sein muss, dass das Urteil sachlichrechtlich nicht zu beanstanden ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, die eine Revision begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BayVerfGH, Beschluss vom 20. November 1998 - Vf. 20-VI-98; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 313 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht